Sanitäts- und Betreuungszug – Der Alleskönner!

Katastrophenschutz ist Landessache. In Niedersachsen wurden für Krisen und Katastrophen schlagkräftige multifunktionale Einheiten aufgestellt, die Sanitäts- und Betreuungszüge. Diese werden von den Hilfsorganisationen in Niedersachsen betrieben.

Der Sanitäts- und Betreuungszug besteht aus dem Zugtrupp, zwei Sanitätsgruppen und der Betreuungsgruppe. Der einsatztaktische Wert dieser Einheit ist die Versorgung von bis zu 25 Verletzten oder die Betreuung von bis zu 250 unverletzten Personen bis zu 24 Stunden in ortsfester Unterkunft.

Sanitäts- und Betreuungszug Niedersachsen – Das Konzept

Zugtrupp

Der Zugtrupp führt mehrere taktische Einheiten und besteht aus
– der Zugführerin oder dem Zugführer,
– der stellvertretenden Zugführerin oder dem stellvertretenden Zugführer,
– der Sprechfunkerin oder Melderin oder dem Sprechfunker oder Melder und
– der Helferin oder dem Helfer mit
– einem Einsatzleitwagen (ELW) 1 und
– optional einem weiteren Führungsfahrzeug.

1. Sanitätsgruppe

Zwei Sanitätsgruppen führen sanitätsdienstliche Maßnahmen zur Abwendung lebensbedrohlicher Zustände und zur Herstellung der Transportfähigkeit durch. Sie wirken auch im Fachdienst Betreuung mit.

Die erste Sanitätsgruppe besteht aus
– der Gruppenführerin oder dem Gruppenführer,
– der Ärztin oder dem Arzt,
– zwei Rettungssanitäterinnen oder Rettungssanitätern,
– zwei Rettungssanitäterinnen oder Rettungshelferinnen oder Rettungssanitätern oder Rettungshelfern,
– drei Rettungshelferinnen oder Sanitätshelferinnen oder Rettungshelfern oder Sanitätshelfern mit
– einem Gerätewagen (GW) Sanität und
– einem Mannschaftstransportwagen (MTW).

2. Sanitätsgruppe

Zwei Sanitätsgruppen führen sanitätsdienstliche Maßnahmen zur Abwendung lebensbedrohlicher Zustände und zur Herstellung der Transportfähigkeit durch. Sie wirken auch im Fachdienst Betreuung mit.

Die zweite Sanitätsgruppe besteht aus
– der Gruppenführerin oder dem Gruppenführer,
– der Ärztin oder dem Arzt,
– zwei Rettungssanitäterinnen oder Rettungssanitätern,
– zwei Rettungssanitäterinnen oder Rettungshelferinnen oder Rettungssanitätern oder Rettungshelfern,
– drei Rettungshelferinnen oder Sanitätshelferinnen oder Rettungshelfern oder Sanitätshelfern mit
– einem Gerätewagen (GW) Sanität und
– einem Mannschaftstransportwagen (MTW).

Betreuungsgruppe

Die Betreuungsgruppe betreut und registriert hilfsbedürftige Menschen. Sie besteht aus
– der Gruppenführerin oder dem Gruppenführer und
– acht Betreuungshelferinnen oder Betreuungshelfern mit
– einem GW Betreuung und
– einem MTW.